AGB - Handel mit Hard- und Software

1. Allgemeines
1.1. Vertragsabschluß

1.1.1. Maßgebend für die Rechtsgültigkeit des Vertrages ist die schriftliche Vereinbarung / Auftragserteilung sowie die Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Die Auftragserteilung gilt hierbei als Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen.

1.1.2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten als ausdrücklich ausgeschlossen.

1.1.3. Auftragsänderungen sind nur möglich, wenn die Lieferung vom Vorlieferanten noch nicht erfolgt ist, und müssen spätestens fünf Arbeitstage nach dem Datum der Auftragsbestätigung in schriftlicher Form vorliegen.

1.2. Preise

1.2.1. Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer, Verpackungs-, Transport- und eventueller Transportversicherungskosten.

1.2.2. Die Kostenvoranschläge für Angebote sind 8 Tage verbindlich. Hierbei handelt es sich um unverbindliche Richtpreise, die um bis zu 15% überschritten werden können.


1.3. Zahlungen

1.3.1. Rechnungen werden innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung werden Zinsen entsprechend der gesetzlichen Regelung fällig.

1.3.2. Die Berechnung von Mehraufwendungen für Sonderwünsche vor und nach Vertragsabschluß sind zulässig, sofern der Vertragspartner zuvor auf den Mehraufwand und die daraus entstehenden Kosten hingewiesen wurde, und diese Zusatzvereinbarung schriftlich bestätigt hat.


2. Umgang mit Daten und Rechten
2.1. Datenschutz

2.1.1. Der Kunde ist damit einverstanden, daß persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up und Downloads), von der IT + Media Group während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt die IT + Media Group auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.

2.1.2. Die IT + Media Group verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Die IT + Media Group wird weder diese Daten, noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden, ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als sie als Provider gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.


2.2. Datensicherheit

vorsehen und der Kunde nicht widerspricht 2.2.1. Der Kunde ist für die Datensicherheit und den Datenschutz hinsichtlich der auf seinem eigenen Rechner gespeicherten Informationen selbst verantwortlich. Erforderliche Schutzmaßnahmen hat der Kunde selbst zu treffen. Besondere Sicherheitsmaßnahmen seitens der IT + Media Group und ihrer Erfüllungsgehilfen erfolgen nur auf Anfrage und gegen gesonderte Vergütung.

2.2.2. Der Kunde stellt sicher, daß er vor der Reparatur, Auf- oder Umrüstung eines Rechners oder bei Übergabe von Daten auf gleich welchem Träger eine vollständige Datensicherung durchgeführt hat. Bei Schäden an Festplatten, die durch Transport oder andere Umstände bedingt wurden, welche die IT + Media Group als Auftragnehmer zu verantworten hat, übernimmt dieser jenseits der reinen Geräteerstattung keine Gewähr.

3. Lieferbedingungen
3.1. Störungen der Lieferung

3.1.1. Dem Käufer zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede dem Käufer zumutbare Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die IT + Media Group als Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug.

3.1.2. Der Käufer kann im Falle des Verzugs der IT + Media Group als Verkäufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, daß er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftlich Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Verzug zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu.

3.1.3. Von der IT + Media Group als Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.


3.2. Zustellung und Versand

3.2.1. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und auf Wunsch am Betriebssitz der IT + Media Group zurückgenommen.

3.2.2. Ein Versand der Ware an einen anderen als den Leistungsort erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Auf schriftlichen Wunsch des Käufers wird auf dessen Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen.


3.3. Rücksendung

3.3.1. Rücksendungen können nur im Falle von mangelhaft gelieferter Ware und nach telefonischer oder postalischer Ankündigung angenommen werden. Der Rücksendung sollte eine Kopie der Rechnung und gegebenenfalls eine Fehlerbeschreibung beigefügt werden.

3.3.2. Wird während der Gewährleistungszeit Ware unberechtigt als angeblich fehler- oder mangelhaft an den Verkäufer zurückgesandt, kann die IT + Media Group als Verkäufer die anfallenden Prüfungskosten nach Aufwand sowie die anfallenden Versandkosten in Rechnung stellen, wobei dem Käufer die Möglichkeit verbleibt nachzuweisen, daß Kosten in der geltend gemachten Höhe nicht erheblich oder erheblich geringer angefallen sind.


4. Eigentumsübergang und Gewährleistung
4.1. Eigentumsvorbehalt

4.1.1. Die Ware oder das Produkt einer Dienstleistung bleiben bis zum vollständigen Bezahlen der Rechnung Eigentum der IT + Media Group als Verkäufer. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

4.1.2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat.

4.1.3. Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluß des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware.

4.2. Weiterverkauf

4.2.1. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer jegliche daraus entstehenden Forderungen an die IT + Media Group als Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisanforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung, in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware.

4.2.2. Auf Verlangen des Käufers ist die IT + Media Group als Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.

4.3. Gewährleistung

4.3.1. Der Käufer hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und die durch diese an den anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung). Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung eines Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.

4.3.2. Für Nachbesserungen gilt: Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb von 2 Wochen bei der IT + Media Group als Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von diesem aufnehmen zu lassen. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, daß der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist, oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

5. Haftung

Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der IT + Media Group gegenüber dem Käufer oder Kunden wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

6. Geltendes Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationalen Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

7. Teilunwirksamkeit / Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand

8.1. Erfüllungsort ist der Sitz der IT + Media Group als Verkäufer bzw. Dienstleister (Baden-Baden).

8.2. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Baden-Baden.

8.3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer/Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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